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Vollmitglieder und Mitglieder mit Beobachterstatus

Alle nationalen Anwaltskammern- und verbände der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie die drei Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraumes (Norwegen, Liechtenstein und Island) sind, wie auch die Schweiz, voll berechtigte Mitglieder des CCBE. Darüber hinaus haben Anwaltskammern- und verbände einiger anderer europäischer Länder einen Beobachterstatus. Wie auch die Vollmitglieder müssen sie die Satzung des CCBE einhalten und sich zu seinem Verhaltenskodex bekennen.

Jede nationale Delegation setzt sich je nach Größe des Landes und Gliederung der jeweiligen Anwaltskammern- und verbände aus bis zu sechs Einzelpersonen zusammen. Die Beobachterländer können zu den Vollversammlungen je einen Vertreter entsenden. Außerdem können sie auf Einladung des Präsidenten des CCBE an anderen Ausschusssitzungen teilnehmen. Der CCBE finanziert sich durch die jährlichen Gebühren, die von den Vollmitgliedern und Mitgliedern mit Beobachterstatus gezahlt werden.

 

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Präsidium

Ein Präsident und zwei Vizepräsidenten werden für eine Amtszeit von einem Jahr gewählt.

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Generalsekretariat

Es gibt einen hauptamtlichen Generalsekretär, der die laufenden Arbeiten der Organisation mit Hilfe des Sekretariats (in Brüssel) leitet.

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