Die Idee zur Gründung des CCBE entstand im September 1960 während eines Kongresses der „Union Internationale des Avocats (UIA)“ und an Bord eines Schiffs in Richtung Basel (Schweiz). Nach Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Jahr 1957 durch die Römischen Verträge befürchteten die europäischen Anwälte eine Bedrohung ihrer Unabhängigkeit. Es wurde die Forderung nach einer Institution laut, die die Interessen der Anwälte gegenüber der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vertritt.

Während dieser Bootsfahrt über den Rhein wurde vorgeschlagen, eine Institution mit Vertretern der damals noch sechs EWG-Mitgliedstaaten (Belgien, Frankreich, Westdeutschland, Italien, Luxemburg und die Niederlande) zu schaffen. Den Passagieren (die Präsidenten der Anwaltskammern- und verbände der beteiligten Staaten) gelang es auf dieser Bootsfahrt, den Grundstein hierfür zu legen.
Wenig später geriet der Plan ins Wanken, da die Pariser und Brüsseler Anwaltskammern- und verbände lieber eigene Organisationen gründen wollten. Anfang Dezember 1960 kam man im Brüsseler Justizpalast zusammen. Hier gelang es einigen Gründungsmitgliedern, ihre französischen und belgischen Kollegen davon zu überzeugen, dass eine echte internationale Organisation mehr Wirkungskraft hat.
Die Delegationen einigten sich auf die Bezeichnung „Der beratende Ausschuss der Anwaltskammern und nationaler Anwaltsvereine der sechs Staaten der EWG (Teil der UIA) – auf Englisch: Consultative Committee of Bars and national associations of the six states of the EEC, kurz CCBE“. Diese Bezeichnung wurde schließlich vereinfacht in: „Rat der Europäischen Anwaltschaften“ (Council of Bars and Law Societies of Europe), die Abkürzung CCBE wurde aber beibehalten.
1966 wurde der CCBE unabhängig und setzte sich folgendes Ziel für seine Tätigkeit: „Die Prüfung aller Fragen, die sich auf den Anwaltsberuf in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft auswirken sowie die Erarbeitung von Lösungen zur Koordinierung und Harmonisierung der Berufspraxis in diesen Staaten“.
Ein wichtiger Schritt war im Jahr 1977 die Einführung des CCBE-Ausweises, eine Art Pass, der es den Anwälten der EU-Mitgliedstaaten erleichtert, Rechtsdienstleistungen in anderen Staaten anzubieten. Angetrieben durch die umfangreichen Presseberichte wurde die Idee zu einem großen Erfolg: innerhalb der ersten beiden Jahre gingen mehr als 700 Anträge für den Ausweis ein.
Ebenfalls im Jahr 1977 wurde ein wichtiger Rechtsakt verwirklicht, der auch Anwälte betrifft: die Dienstleistungsrichtlinie (77/249), die es EU-Anwälten ermöglicht, vorübergehend Dienstleistungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat anzubieten.
Im Jahr 1979 errang der CCBE bei dem Bemühen um öffentliche Anerkennung einen wichtigen Sieg: Er wurde in einem Verfahren, das die Interessen des Anwaltsberufs in Europa betraf, durch den Europäischen Gerichtshof als Nebenintervenient anerkannt. In dem Rechtsstreit - AM&S Europe Limited gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften - ging es im Kern um die Frage der Anwaltsprivilegien für Syndikusanwälte. Der CCBE erstellte für die Nutzung vor Gericht einen beeindruckenden Überblick über die einschlägigen Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten. Als Ergebnis hiervon setzte der CCBE eine Ständige Delegation ein. Im Jahr 1988 wurde im CCBE Einvernehmen über den Verhaltenskodex zur Regulierung der grenzübergreifenden Tätigkeit der Anwälte erzielt und dieser daraufhin umgesetzt.

Im Jahr 1998 wurde die zweite Richtlinie, die Rechtsanwaltsniederlassungsrichtlinie (98/5), die sich ebenfalls unmittelbar auf den Anwaltsberuf auswirkt, verabschiedet. Auch innerhalb des CCBE hatte hierzu eine lange Debatte stattgefunden. Diese Richtlinie ermöglichte es EU-Anwälten, sich in einem anderen Mitgliedsland niederzulassen. Bedingung hierfür ist, dass sie sich bei der örtlichen Anwaltskammer des Aufnahmestaates eintragen und sich durch diese regulieren lassen.
Im Laufe der Zeit wurde der CCBE regelmäßig von der Europäischen Kommission und dem Parlament zu Richtlinien, die die Interessen des Anwaltsberufs in Europa betreffen, konsultiert.
Eine Veröffentlichung mit weiteren Details über die Geschichte des CCBE können Sie sich hier herunterladen.