Der CCBE-Ausweis wurde im Jahr 1978 eingeführt. Der CCBE stellt die Ausweise bereit, überreicht sie den einzelnen Rechtsanwälte/ innen allerdings nicht selbst. Sie werden vielmehr entsprechend den einschlägigen nationalen gültigen Bestimmungen durch die nationalen Kammern oder nationalen, regionalen oder lokalen Berufsverbände ausgestellt, die sie den bei ihnen zugelassenen Antragstellern aushändigen.
Der CCBE stellt die Ausweise zwar tatsächlich zur Verfügung, Aussteller im rechtlichen Sinne sind allerdings die nationalen bzw. lokalen Anwaltskammern und –verbände, und zwar im Namen des CCBE. Die ausstellenden Anwaltskammern- und verbände müssen sicherstellen, dass zur Prüfung, ob der Antragsteller ein bei der jeweiligen Kammer zugelassener Anwalt ist, angemessene Nachweisverfahren durchgeführt werden.
Der Ausweis erleichtert Rechtsanwälten den Zugang zu Gerichten und Institutionen außerhalb des Mitgliedstaats, in dem sie zugelassen sind. Er weist seinen Inhaber als einen in einem Mitgliedstaat zugelassenen Anwalt aus und ist in den offiziellen Sprachen des CCBE verfasst.
Der Ausweis wird auch durch den Europäischen Gerichtshof sowie das Gericht Erster Instanz anerkannt.
Es gibt zwei Ausführungen des CCBE-Ausweises.
Der CCBE-Ausweis aus Papier:

Der CCBE-Ausweis aus Kunststoff:
Vorderseite

Rückseite

Es gibt auch eine zweite Variante des CCBE-Ausweises. Er besteht aus Kunststoff und hat das Format einer Kreditkarte. Der Ausweis wurde zwar durch den CCBE entworfen, aufgrund eines Lizenzabkommens zwischen dem CCBE und den nationalen Anwaltschaften allerdings von den nationalen Einrichtungen hergestellt. Der Kunststoffausweis enthält praktisch dieselben Informationen wie der Papierausweis. Auf Wunsch können die Dokumente auch mit einem Chip oder einem Magnetstreifen versehen werden. Der Zahlenfolge auf dem Ausweis muss ein durch das CCBE Sekretariat vergebenes Präfix vorangestellt sein. Der Kunststoffausweis enthält Informationen in drei Sprachen: auf Englisch, Französisch sowie in der Landessprache der ausstellenden Anwaltskammer.