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    Umsetzung der Richtlinie 98/5/EG in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums
  - Ausbildung (2)
Welche Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes haben die Richtlinie 98/5/EG bereits umgesetzt?

Der CCBE hat ein Verzeichnis mit dem aktuellen Umsetzungsstand in den verschiedenen Ländern erstellt. Dieses Verzeichnis wird regelmäßig aktualisiert. 

Wann endet die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 98/5/EG in nationales Recht in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union?

Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, die Richtlinie bis spätestens 14. März 2000 umzusetzen. 

Wurde die Richtlinie 98/5/EG von den EU-Mitgliedstaaten einhellig angenommen?

Nein.
Das Großherzogtum Luxemburg hat die Richtlinie mit einer Nichtigkeitsklage angefochten. Diese Klage wurde vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften abgewiesen. Die Richtlinie wurde daher im Urteil vom 7. November 2000 (C-168/98) als gültig erachtet.

 

Sind die Texte der nationalen Umsetzungsakte der Richtlinie 98/5/EG zugänglich?

Ja.
Die meisten Dokumente sind in der Originalversion auf der Internetseite des CCBE im Verzeichnis aktueller Umsetzungsstand abrufbar.

 

Gibt es Übersetzungen der nationalen Umsetzungsakte?

Ja.
Einige Übersetzungen der nationalen Umsetzungsakte sind in französischer oder englischer Sprache auf der Internetseite des CCBE abrufbar.

 


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